Masterarbeitsthemen
Veröffentlicht am 17. Oktober 2024
Bei Prof. Weilinger
- Rechtsmissbrauch des Informationsrechts eines GmbH-Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft (OGH 6 Ob 223/20t)
- Zum Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen für laesio enormis bei Option (OGH 4 Ob 217/21x)
- Zur Treuhand an Geschäftsanteilen (OGH 5 Ob 98/22f)
- Wechselseitige Beteiligungen – (k)ein Verstoß gegen Kapitalerhaltungsvorschriften
- Analyse von eigenkapitalersetzenden Gesellschafternutzungsüberlassungen und deren rechtliche Einordnung
Allgemeines zur Masterarbeit
- NEU! Leitlinie zur Betreuung einer Masterarbeit am Institut für Recht der Wirtschaft, Bereich Privat- und Wirtschaftsrecht
- Die Themen werden vom Institut vorgegeben.
- Neue Masterthemen werden je nach Kapazität der BetreuerInnen fortlaufend veröffentlicht. Bitte behalten Sie unsere Webseite im Auge, um über die Verfügbarkeit neuer Themen informiert zu bleiben.
- Umfang der Arbeit: 100-110 Seiten (inkl. aller Verzeichnisse)
- Umfangreiches Informationsmaterial (Studienpläne, Formulare, Vorlagen zum Titelblatt, etc) der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften finden Sie auf den Seiten des StudienServiceCenters der Fakultät.
Betreuer*innen:
- mit Schwerpunkt Steuerrecht:
- Frau Prof. Dr. Daniela Hohenwarter-Mayr, Informationen: https://steuerrecht.univie.ac.at/
- mit Schwerpunkt Privat- und Wirtschaftsrecht:
- Herr Mag. Dr. Martin Miernicki, Privatdoz. B.A. BSc,
- Herr Prof. DDr. Arthur Weilinger,
- Frau Hon.-Prof. Dr. Irene Welser (irene.welser@cerahempel.com)
- Herr Mag. Dr. Alexander Wimmer
Masterarbeit
Curriculum für das Masterstudium Betriebswirtschaft 2016 vom 28.06.2016.
§ 6 Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierenden oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.
(2) Das Thema der Masterarbeit ist aus einem Modul der Vertiefungsphase (B) zu wählen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim studienrechtlich zuständigen Organ.
(3) Die Masterarbeit hat einen Umfang von 20 ECTS-Punkten.