ist die einführende, verpflichtende Rechtsvorlesung in den Bachelorstudien Betriebswirtschaftslehre und Internationale Betriebswirtschaftslehre.

Voraussetzung für den Besuch der Vorlesung: keine

  • ist eine nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, daher keine Anmeldung notwendig, eine Registrierung ist sinnvoll um Zugriff auf den Moodle-Kurs zu bekommen, per Mail erreicht werden zu können, wenn z.B. Lehrveranstaltungstermine entfallen, Wiederholungseinheiten angeboten werden, etc.
  • Die Registrierung zur Vorlesung "Grundzüge des Rechts" ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung!!
  • Aufnahmen der Lehrveranstaltung oder des Lehrveranstaltungsleiters auf Bild- und Tonträger sind untersagt!
  • Informationen zur Vorlesung finden Sie im u:find.
  • Die begleitenden Folien finden Sie im Moodle-Kurs, auf den nur nach Registrierung zur Vorlesung ein Zugriff möglich ist.

Grundzüge des Rechts (Prüfung)

Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung: positiver Abschluß der STEOP

Vor den Prüfungsterminen werden Wiederholungseinheiten in Form eines "Repetitoriums zu Grundzüge des Rechts" abgehalten.

  • Prüfungstermine, Fragestundentermine, An- und Abmeldezeiten werden im u:find bekannt gegeben.
  • Eine Anmeldung zur Prüfung ist über U:SPACE unbedingt erforderlich, der Status muss "angemeldet" sein. 
  • Eine Anmeldung ist nur während der Anmeldezeiten möglich.
  • Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
  • Eine zeitgerechte Abmeldung verhindert die Sperre für den nächsten Termin!
  • Es werden 3 Prüfungstermine pro Semester angeboten.
  • Ist es der 4. Antritt, so ist eine Anmeldung nur über das StudienServiceCenter der Fakultät möglich (ssc.wiwi@univie.ac.at)! 
  • Bei Fehlermeldungen im Zuge der Anmeldung unterstützt Sie das StudienServiceCenter der Fakultät (ssc.wiwi@univie.ac.at).
  • Prüfungsstoff:
    • Weilinger, Privatrecht (aktuelle Auflage), facultas Universitätsverlag
    • Kodex Unternehmensrecht (aktuelle Auflage)
  • Art der Prüfung: schriftlich, in deutscher Sprache.
  • Dauer der Prüfung: 90 Minuten;
  • Benotungsschema: Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden, ab 31 Punkte ist die Prüfung positiv absolviert. Ab 31 Punkte - genügend, ab 39 - befriedigend, ab 47 - gut, ab 55 - sehr gut.
  • Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben und nicht elektronische Wörterbücher dürfen verwendet werden (Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den unerlaubten/erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/

Law Facts

Die Inhalte der Law Facts werden zur Vertiefung der Rechtskenntnisse zwar empfohlen, sind aber NICHT PRÜFUNGSRELEVANT !

  • Law Facts 1: Europarecht
  • Law Facts 2: Erzeugung von Bundesgesetzen
  • Law Facts 3: Internationales Privatrecht
  • Law Facts 4: Grundlagen des Verfassungsrechts
  • Law Facts 5: Gerichtsorganisation und Rechtsdurchsetzung
  • Law Facts 6: Vertragsabschluss im Internet

Die aktuellen Versionen sind in den jeweiligen Moodle-Kursen zu finden.