ist die einführende, verpflichtende Rechtsvorlesung in den Bachelorstudien Betriebswirtschaftslehre und Internationale Betriebswirtschaftslehre.
Voraussetzung für den Besuch der Vorlesung: keine
- ist eine nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, daher keine Anmeldung notwendig, eine Registrierung ist sinnvoll um Zugriff auf den Moodle-Kurs zu bekommen, per Mail erreicht werden zu können, wenn z.B. Lehrveranstaltungstermine entfallen, Wiederholungseinheiten angeboten werden, etc.
- Die Registrierung zur Vorlesung "Grundzüge des Rechts" ersetzt nicht die Anmeldung zur Prüfung!!
- Aufnahmen der Lehrveranstaltung oder des Lehrveranstaltungsleiters auf Bild- und Tonträger sind untersagt!
- Informationen zur Vorlesung finden Sie im u:find.
- Die begleitenden Folien finden Sie im Moodle-Kurs, auf den nur nach Registrierung zur Vorlesung ein Zugriff möglich ist.
Grundzüge des Rechts (Prüfung)
Voraussetzung für den Antritt zur Prüfung: positiver Abschluß der STEOP
Vor den Prüfungsterminen werden Wiederholungseinheiten in Form eines "Repetitoriums zu Grundzüge des Rechts" abgehalten.
- Prüfungstermine, Fragestundentermine, An- und Abmeldezeiten werden im u:find bekannt gegeben.
- Eine Anmeldung zur Prüfung ist über U:SPACE unbedingt erforderlich, der Status muss "angemeldet" sein.
- Eine Anmeldung ist nur während der Anmeldezeiten möglich.
- Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
- Eine zeitgerechte Abmeldung verhindert die Sperre für den nächsten Termin!
- Es werden 3 Prüfungstermine pro Semester angeboten.
- Ist es der 4. Antritt, so ist eine Anmeldung nur über das StudienServiceCenter der Fakultät möglich (ssc.wiwi@univie.ac.at)!
- Bei Fehlermeldungen im Zuge der Anmeldung unterstützt Sie das StudienServiceCenter der Fakultät (ssc.wiwi@univie.ac.at).
- Prüfungsstoff:
- Weilinger, Privatrecht (aktuelle Auflage), facultas Universitätsverlag
- Kodex Unternehmensrecht (aktuelle Auflage)
- Art der Prüfung: schriftlich, in deutscher Sprache.
- Dauer der Prüfung: 90 Minuten;
- Benotungsschema: Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden, ab 31 Punkte ist die Prüfung positiv absolviert. Ab 31 Punkte - genügend, ab 39 - befriedigend, ab 47 - gut, ab 55 - sehr gut.
- Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Gesetzesausgaben und nicht elektronische Wörterbücher dürfen verwendet werden (Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den unerlaubten/erlaubten Hilfsmitteln bei den Klausuren finden Sie unter https://privatrecht.univie.ac.at/service-news/schummeln/
Law Facts
Die Inhalte der Law Facts werden zur Vertiefung der Rechtskenntnisse zwar empfohlen, sind aber NICHT PRÜFUNGSRELEVANT !
- Law Facts 1: Europarecht
- Law Facts 2: Erzeugung von Bundesgesetzen
- Law Facts 3: Internationales Privatrecht
- Law Facts 4: Grundlagen des Verfassungsrechts
- Law Facts 5: Gerichtsorganisation und Rechtsdurchsetzung
- Law Facts 6: Vertragsabschluss im Internet
Die aktuellen Versionen sind in den jeweiligen Moodle-Kursen zu finden.